Kinderschutz und Inklusionskonzept des Zentrums Selbstbestimmt Leben Lüneburger Heide e.V.

Version 2025 – Öffentlich & Intern nutzbar
Stand: Oktober 2025
Region: Lüneburger Heide

Öffentlichkeitswirksames Kinderschutzkonzept (mit anerkannten Kinderschutzrichtlinien-Verpflichtungen)

Haltung und Selbstverständnis

Das Zentrum Selbstbestimmt Leben Lüneburger Heide e.V. (ZSL) steht für Inklusion, Teilhabe und Selbstbestimmung. . Kinderschutz und der Schutz von Behinderte Menschenen werden als untrennbare Bestandteile einer inklusiven Gesellschaft verstanden. Beide Ansätze verfolgen das Ziel, Teilhabe, Sicherheit und Schutz vor Gewalt und Diskriminierung zu gewährleisten. Das ZSL orientiert sich in seinem Handeln an der UN-Kinderrechtskonvention (1989) sowie der UN-Behindertenrechtskonvention (2006). Diese beiden internationalen Übereinkommen bilden die Grundlage für ein umfassendes Verständnis von Schutz, Teilhabe und Selbstbestimmung. Dabei gilt das Prinzip: Schutz bedeutet zugleich Stärkung und Beteiligung.

Wir setzen uns auch dafür ein, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene – mit und ohne Behinderung – sicher, respektvoll und gewaltfrei aufwachsen können. Kinderschutz bedeutet für uns, Verantwortung zu übernehmen, Beteiligung zu ermöglichen und Schutzbedarfe ernst zu nehmen.

Wir verpflichten uns zu den Standards des anerkannten Kinderschutzstandards (z. B. Save the Children, Kindernothilfe, UN-Kinderrechtskonvention), insbesondere:
• Kinderrechte stärken und Kinder vor Gewalt schützen
• Sichere Umfelder schaffen, in denen Kinder- und Menschenrechte gelten
• Kinder und Jugendliche beteiligen und ihre Interessen berücksichtigen
• Sensibilisierung intern und bei Partner:innen fördern
• Verfahren für Prävention und Krisenmanagement etablieren
• In der Öffentlichkeitsarbeit die Würde des Kindes wahren

Sowie den Leitprinzipien des Menschenrechts:

  • Würde und Gleichberechtigung: Jede Person wird mit Respekt behandelt, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft oder Behinderung.
  • Selbstbestimmung und Autonomie: Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen werden in Entscheidungen, die sie betreffen, aktiv einbezogen.
  • Teilhabe und Inklusion: Barrieren werden abgebaut, um gleichberechtigte Beteiligung an allen Vereinsaktivitäten zu ermöglichen.
  • Gewaltprävention: Der Verein setzt sich aktiv dafür ein, jegliche Form von Gewalt, Missbrauch oder Diskriminierung zu verhindern.
  • Transparenz und Mitverantwortung: Schutz ist eine gemeinsame Aufgabe aller Beteiligten.

Grundprinzipien

Unsere Arbeit basiert auf Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Schutz. Wir achten besonders auf Transparenz und Verantwortung, gerade weil wir überwiegend mit Erwachsenen arbeiten, aber in einzelnen Projekten auch Kinder und Jugendliche direkt einbeziehen.

Kinder und Jugendliche mit Behinderungen

Kinder und Jugendliche mit Behinderungen haben ein besonderes Recht auf Schutz und Förderung. Wir achten darauf, Barrieren abzubauen und Schutzräume zu gestalten, die physisch, kommunikativ und sozial zugänglich sind.

Prävention und Sensibilisierung

Wir fördern eine Kultur des Hinschauens und der Achtsamkeit. Prävention geschieht durch Haltung, Information und Transparenz. Alle Ehrenamtlichen (die Verantwortung tragen z. B. durch Leitung einer SHG o.ä.) und hauptamtlichen Mitarbeitende verpflichten sich schriftlich zum Verhaltenskodex. Neue Engagierte werden über Kinderschutzgrundsätze und Schutzgrundsätze für Behinderte Menschenen informiert. Wir legen besonderen Wert darauf, dass auch in Projekten, die sich primär an Erwachsene richten, der Kinderschutzgedanke mitgedacht wird.

Beteiligung und Beschwerdemöglichkeiten

Wir beziehen alle Menschen sowie Kinder und Jugendliche in relevante Planungen ein. Beschwerden sind willkommen und führen nicht zu Nachteilen. Dies entspricht unserem Anspruch, dass Kinderschutz und der der Behinderte Menschenen in allen Phasen von Projekten mitgedacht wird.

Umgang mit Verdachtsfällen

Jeder Hinweis auf eine mögliche Gefährdung wird ernst genommen. Verdachtsfälle werden vertraulich dokumentiert und mit dem Vorstand oder der jeweiligen Ansprechperson (z.B. Projektleitung/Seminarleitung) besprochen. In Absprache mit dem Vorstand werden Fachstellen hinzugezogen, um eine fundierte Einschätzung zu ermöglichen. In akuten Situationen wird sofort gehandelt.

Weiterentwicklung

Das Konzept wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt –Erfahrungen, Rückmeldungen und neue Erkenntnisse fließen mit ein.

Die Grundprinzipien der UN-BRK  fließen ebenfalls in die Projektumsetzungen und Planung mit hinein, grade weil die Projektleitung immer einer Person mit Behinderung vorbehalten ist, ist diesrr Grundsatz von großer Bedeutung für die Vereinsarbeit.

Das ZSL setzt diesen Anspruch um, indem es Teilhabe fördert, Barrieren reduziert und Diskriminierung aktiv entgegenwirkt. In Projekten und Veranstaltungen wird auf barrierefreie Kommunikation, inklusive Sprache und Zugänglichkeit geachtet.

Das ZSL sieht den Schutz von Kindern und Behinderte Menschenen nicht nur als präventive Maßnahme, sondern als Ausdruck einer inklusiven Haltung. Schutz bedeutet zugleich die Förderung von Selbstbestimmung, die Ermöglichung von Beteiligung und die Achtung individueller Rechte.